Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind der rechtliche Rahmen für alle Verträge, die zwischen einem Unternehmer und den Kunden abgeschlossen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Verlauf AGB genannt) gelten für die Betreuung von Katzen in unseren Räumen (Katzenpension Holiday) und sind wesentlicher Bestandteil der Betreuungsverträge. Für alle nicht im Vertrag genannten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. Vertragsabschluss

Ein rechtsgültiger Vertrag entsteht durch die Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag in Verbindung mit der schriftlichen Buchungsbestätigung zwischen der Katzenpension Holiday und dem Auftraggeber (im folgenden AG genannt) und kommt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB zustande. Alle Vereinbarungen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.

 

3. Leistung

Die Katzenpension Holiday verpflichtet sich, die Katzen art- und verhaltensgerecht zu behandeln und liebevoll zu betreuen, entsprechend den aktuell geltenden Vorschriften des Tierschutzgesetzes. Zum Betreuungsumfang gehört eine sorgfältige Beaufsichtigung, regelmäßige Fütterungen, ständige Verfügbarkeit von frischem Wasser, das Reinigen von Katzentoiletten und des Umfelds, die Pflege der Katze, angemessene Gesundheitskontrolle, Zuwendung und Beschäftigung.

 

5. Haftung

Die Katzenpension Holiday übernimmt keine Garantie und Haftung für das Leben und die Gesundheit der Katze während des Betreuungszeitraumes, sofern nicht ein nachweisbarer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Pension nachgewiesen wird. Für Verletzungen, die durch Streitigkeiten unter den Katzen entstehen, haftet die Katzenpension Holiday nicht. Jeder Eigentümer zahlt die Tierarztkosten an seiner eigenen Katze selbst, die Eigentümer können untereinander keine Ansprüche geltend machen. 
Bei jeglichen krankhaften Auffälligkeiten wird der Eigentümer schnellstmöglich kontaktiert. Bei Gefahr in Verzug wird die Katze umgehend einem Tierarzt vorgestellt, ggf. auch ohne vorherige Kontaktaufnahme. Die Kosten für tierärztliche Versorgung und Fahrtkosten trägt der AG. Verletzt sich ein Tier während des Betreuungszeitraums, sind die Kosten für tierärztliche Behandlung und Fahrtkosten ebenfalls vom AG zu tragen. 
Sollte die Katze während der Pensionszeit so schwer erkranken, dass nach tierärztlicher Diagnose eine Heilung ausgeschlossen ist und die Katze leidet, erklärt sich der Eigentümer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Katze auf seine Kosten durch den Tierarzt eingeschläfert wird. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Rücksprache mit dem Halter möglich ist.

Weiter übernimmt die Katzenpension Holiday keine Haftung für Beschädigungen / Verlust an mitgebrachten Gegenständen. Die Katzenpension Holiday haftet grundsätzlich nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

Die Katzenpension Holiday verzichtet auf Haftungsansprüche, an durch die Katze im üblichen Maße entstandenen Schäden an Mobiliar und Inventar, sowie Tapeten und Wänden.
Schäden, die das übliche Maß überschreiten und nachweislich durch die Katze herbeigeführt wurden und Erneuerungs-Kosten von mehr als 250,00€ nach sich ziehen, sind durch die Haftpflichtversicherung vom Eigentümer zu tragen.
Während der gesamten Betreuungszeit bleibt der Tierhalter Eigentümer im Sinne des §833 BGB (Tierhalterhaftung).

Sollten sich – trotz aller Sorgfalt wie Reinigen und Desinfizieren – in unseren Räumen ohne unser Wissen Erreger oder Keime befinden, an denen sich ihre Katze infiziert, sind die Tierarztkosten vom AG zu tragen.

 

6. Pflichten des AG

Der AG versichert, dass das die zu betreuende Katze im rechtmäßigen Eigentum des AG ist. 
Der AG versichert weiterhin, dass das Tier frei von inneren und äußeren Parasiten ist bzw. eine entsprechende Parasitenprophylaxe, durch die Gabe von einem Antiparasitenmittel, wie einem Spot On, vorgenommen wurde. Der AG versichert, dass die Katze keine ansteckenden Krankheiten hat.
Eventuelle vorhandene Erkrankungen, Allergien und Verhaltensauffälligkeiten sind der Katzenpension Holiday vor Betreuungsbeginn mitzuteilen.

6.1 Impfungen: 

Für Katzen mit Freigang sind folgende Impfungen erforderlich: Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche
Für reine Wohnungskatzen sind folgende Impfungen erforderlich: Katzenschnupfen, Katzenseuche

Des Weiteren ist eine Impfung gegen Leukose, FIP und Tollwut empfehlenswert. Sollte aus einem wichtigen Grund, z.B. wegen dem Alter der Katze, keine Impfung möglich sein, bitten wir Sie uns entsprechend zu informieren. Zusammen mit unserem Haustierarzt werden wir die notwendigen Schritte besprechen.


Die letzte Impfung muss bei Aufnahme mindestens 2 Wochen zurückliegen. Der Impfpass ist während des Betreuungszeitraumes in der Katzenpension zu hinterlegen.

Sollten beim Tier während des Aufenthalts in der Pension dennoch Parasiten festgestellt werden, wird das Tier umgehend für mind. 48 Stunden in Quarantäne gesetzt, bei Bedarf einem Tierarzt vorgestellt und ein Antiparasitenmittel aufgetragen. Die Kosten trägt der AG. Der AG verpflichtet sich auch, sämtliche Folgekosten (Reinigung, Antiparasitenmittel, ggf. notwendige Behandlungskosten an anderen befallen Pensionsgästen etc.) zu übernehmen.

Wir bitten Sie Ihre Katzen/Kater bevor sie zu uns kommen/kommt sterilisieren oder kastrieren zu lassen. Kater werden nur kastriert angenommen (ab Geschlechtsreife). Kätzinnen die noch nicht sterilisiert oder kastriert sind, könnten sonst u.U. trächtig werden. Die Besitzer sind für einen solchen Fall selbst verantwortlich.

Ihre Katze muss gesund sein. Hat oder hatte Ihre Katze zuvor schon gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen weisen wir Sie hiermit darauf hin, uns dieses bereits vor der Reservierung bekanntzugeben.  Ebenso Risikofaktoren wie z.B. hohes Übergewicht, hohes Alter, Diabetes, chronische Erkrankungen etc.

Sollte sich Ihre Katze durch eigenes Verschulden oder Herumtollen auf den Kratzbäumen/Treppe/Ablagen etc. verletzen, sind evtl. anfallende Tierarztkosten vom Katzenbesitzer zu tragen.

Sollte Ihre Katze während ihrer Anwesenheit erkranken, versuchen wir Sie zu verständigen. Sofern dies nicht möglich ist, wird unser Haustierarzt oder im Vertretungsfall ein erreichbarer Tierarzt die notwendigen Behandlungen vornehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarztkosten, sowie die Fahrkosten nach Zeitaufwand zum Tierarzt, bzw. Klinik sind vom Katzenbesitzer zu bezahlen. Auf ausdrücklichen Wunsch wird der Tierarzt des Eigentümers konsultiert. Evtl. anfallende Tierarztkosten sind auch hier vom Katzenbesitzer zu übernehmen.

Sollte die Katze bei uns Ableben, werden wir versuchen den Besitzer zu erreichen, bzw. eine ihm bekannte Person und mit ihm die weiteren Schritte besprechen. Schadensersatz kann im Fall des Ablebens der Katze nicht geleistet werden.

Sollten Sie keine tierärztliche Behandlung wünschen muss dies bei der Reservierung ausdrücklich angegeben werden.

Sollten sich - trotz absoluter Sorgfalt bei der Reinigung und Desinfizierung unserer Räumlichkeiten - ohne unser Wissen Keime oder Erreger in unseren Räumen befinden, die zur Erkrankung ihrer Katze führen, sind die Tierarzt- bzw. Tierklinikkosten vom Katzenbesitzer zu übernehmen.

 

Katzen, die in die Gruppe nicht integrieren werden können, werden in einem Einzelplatz untergebracht, auch dann, wenn ein Gruppenplatz reserviert wurde.

Ist das Tier, ohne erneute Absprache, 6 Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht  abgeholt worden, so ist der Eigentümer verpflichtet, die weiteren Unterbringungskosten zu tragen. Nach Ablauf der 6-wöchigen Verwahrfrist wird das Tier vom Betreiber der Tierpension einem Tierschutzverein oder einer  geeigneten Privatperson übergeben, ohne das seitens des Tierhalters ein Anspruch auf Auskunft über den Verbleib oder Anspruch auf Vergütung besteht. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom  Eigentümer zu tragen.

Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Überweisung und ist in der Regel beim Bringen fällig.


Die Hol- und Bringzeit ist mit uns abzusprechen. Wir bitten Sie die Uhrzeiten pünktlich einzuhalten. Sollten Sie Verspätungen haben oder den Aufenthalt Ihrer Katze verlängern bzw. verkürzen wollen, bitten wir Sie, uns spätestens eine Stunde vorher telefonisch zu erreichen. Bringen und Abholen an Sonn- und Feiertagen ist nicht möglich.

 

7. Stornierungen:

a) Stornierung durch den Kunden

Bei Stornierung eines fest gebuchten Platzes behalten wir uns vor folgende Stornogebühren zu erheben:

  • ab 21 Tage vor Anreise 30% der Kosten
  • ab 14 Tage vor Anreise 40% der Kosten
  • ab 7 Tage vor Anreise 50% der Kosten
  • weniger als 7 Tage vor Anreise 80% der Kosten

Bei vorzeitiger Abholung der Katze ohne vorherige Absprache fallen die Gebühren für den vorher reservierten Zeitraum an.

b) Stornierung durch die Katzenpension Holiday

Die Katzenpension Holiday ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, und wenn diese nicht von der Katzenpension Holiday verursacht wurden aber die Ausführung der Leistung unmöglich machen, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
Dies ist bei höherer Gewalt der Fall oder bei falschen oder irreführenden Angaben im Vertrag.
Die Katzenpension Holiday verpflichtet sich, den Kunden hierüber umgehend zu informieren.
Bei einem berechtigten Rücktritt seitens der Katzenpension Holiday entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Etwaige getätigte Anzahlungen werden im vollen Umfang zurückerstattet.

Weiter ist die Katzenpension Holiday berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht bezahlt wird und auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung beglichen wird.

 

8. Datenschutz

Während des Betreuungszeitraumes entstandene Fotos der Pensionskatzen werden teilweise auf unserer Homepage veröffentlicht. Der AG erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden und verzichtet auf eine Vergütung und weitere Ansprüche.
Der AG erteilt seine Zustimmung zur Weitergabe seiner Kontaktdaten an eine tiermedizinische Einrichtung, sofern das Tier während des Betreuungszeitraumes tierärztlich behandelt werden muss.

 

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Ringgau OT Datterode

Katzenpension Holiday

Inh. Stefan & Erika Kattner

Harmuthsbach 3

37296 Ringgau

 

10. Salvatorische Klausel

Diese AGB gelten ab dem 01.07.2024. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.